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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01. Januar 2018
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1. Geltungsbereich und Allgemeines
- Für sämtliche Lieferungen und Leistungen meiner Hufbeschlagschmiede sind ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgeblich. Dies gilt sowohl für den Erstauftrag als auch für Folgeaufträge. Im Folgenden bin ich bestrebt, Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen so verständlich wie möglich darzustellen.
- Ergeben sich dennoch Unklarheiten bei der Lektüre meiner AGB, zögern Sie nicht, mich hierauf anzusprechen. Denn nicht nur durch diese AGB, sondern vor allem durch ein Gespräch mit Ihnen, lassen sich unnötige Missverständnisse vermeiden.
2. Anwesenheit des Tierhalters oder einer von ihm beauftragten Person
- Die ersten drei Hufbeschlagtermine können von mir nur unter der Maßgabe durchgeführt werden, dass Sie als Tierhalter oder eine von Ihnen beauftragte Person anwesend ist, die im Umgang mit dem Pferd vertraut ist und mir die erforderlichen Informationen zu dem Pferd geben kann (siehe hierzu Ziff. 3. (1)). Nur hierdurch kann einerseits zur allseitigen Sicherheit beigetragen und andererseits eine korrekte Ausführung meiner Arbeiten sichergestellt werden.
- Ist bei den ersten drei Terminen keine der in Ziff. 2. (1) genannten Personen anwesend, verweise ich auf Ziff. 10.
- Bei allen weiteren Terminen ist Ihre Anwesenheit nur nach entsprechender Vereinbarung mit mir erforderlich.
3. Ihre Informationspflichten als Auftraggeber
- Folgende Informationen sind mir von Ihnen im Interesse Ihres Pferdes und der Sicherheit bei der Durchführung meiner Arbeiten anlässlich der Auftragserteilung mitzuteilen:
- Jegliche Unarten des Pferdes, die sich beim Umgang und vor allem beim Beschlagen realisieren können. Ist das Pferd nach Ihrer Kenntnis schmiede- und beschlagfromm?
- Ist das Pferd an den Heißbeschlag gewöhnt?
- Wenn Sie noch keine Kenntnis darüber haben, ob das Pferd schmiede- und beschlagfromm ist.
- (Vor-)Erkrankungen des Pferdes im Bereich seiner Gliedmaßen und Hufe.
- Tierärztliche Empfehlungen oder Anordnungen, die die Ausführung meiner Arbeiten betreffen (können).
- Liegen Ihres Wissens ansteckende Erkrankungen des Pferdes vor? Diese letztgenannte Information ist deswegen für mich wichtig, um die Erkrankung nicht auf andere Pferde zu übertragen.
- Zeigen sich anlässlich des Beschlagtermins Unarten des Pferdes, die dazu führen, dass die Aus- führung meiner Arbeiten mit einer nicht unerheblichen Gefahr für die beteiligten Personen oder das Pferd verbunden ist, muss ich mir vorbehalten, die Arbeiten abzubrechen. In diesem Falle verweise ich auf Ziff. 10.
4. Termine, Wartezeit und Absage von Terminen
- Selbstverständlich bin ich bestrebt, die mit Ihnen vereinbarten Beschlagtermine einzuhalten.
- Sofern Ihre Anwesenheit gem. Ziff. 2. (1) erforderlich ist, gilt:
Durch etwaige Voraufträge und meine Anfahrt zu Ihnen, lassen sich Verzögerungen leider nicht immer vermeiden. Daher gebe ich Ihnen ein Zeitfenster an, in dem ich bei Ihrem Pferd erscheinen werde. Sofern eine Überschreitung dieses Zeitfensters von mehr als 30 Minuten absehbar ist, informiere ich Sie telefonisch. - Sofern Ihre Anwesenheit gem. Ziff. 2. (1) nicht erforderlich ist, gilt:
In diesem Fall ist lediglich das Datum meiner Arbeiten an Ihrem Pferd fix vereinbart. Sie teilen mir zuvor mit, wann das Beschlagen innerhalb der Öffnungszeiten des Stalles möglich ist. - Müssen Sie einen Termin absagen, hat dies aus Gründen meiner Planungssicherheit unverzüglich zu erfolgen, sobald Sie von dem Hinderungsgrund Kenntnis haben. Wird ein vereinbarter Beschlagtermin von Ihnen nicht oder zu spät abgesagt, verweise ich auf Ziff. 10.
5. Geeigneter und ausreichend sicherer Beschlagplatz
- Ein geeigneter und ausreichend sicherer Beschlagplatz ist aus Gründen der Sicherheit für Mensch und Pferd unabdingbar. Daher ist ein solcher von Ihnen vor Ort zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Information zur sicheren Gestaltung von Beschlagplätzen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), den Sie hier als PDF einsehen und herunterladen können.
- Sollten die vorstehenden Bedingungen nicht oder nur unzureichend eingehalten sein, und infolgedessen ein Sicherheitsrisiko für Mensch und/oder Pferd bestehen, kann ich die beauftragten Arbeiten ablehnen oder abbrechen. Denn Sie werden Verständnis dafür haben, dass die Sicherheit von Mensch und Pferd Priorität hat. Sofern ich den Auftrag aus den vorstehend genannten Gründen vor Ort ablehnen muss, verweise ich auf Ziff. 10.
6. Unverbindliche Preisliste, Auftragserweiterungen oder -einschränkungen sowie Zahlungsbedingungen
- Meine allgemein gültige Preisliste finden Sie hier
- Diese Preisliste ist insofern unverbindlich, als dass sich anlässlich der Ausführung meiner Arbeiten Besonderheiten ergeben können, die beispielsweise aufgrund der Hufbeschaffenheit (z.B. Hornklufte, Spalten oder starke Fehlstellungen, die orthopädische Maßnahmen erforderlich machen) Erweiterungen oder Einschränkungen meines Auftrages erforderlich machen, welche ich bei der Abrechnung berücksichtigen muss.
- Unwesentliche Erweiterungen oder Einschränkungen darf ich auch ohne Ihre vorherige Einwilligung durchführen und bei der Abrechnung berücksichtigen, sofern diese aus Gründen meiner Sorgfalt als staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied für eine ordnungsgemäße Verrichtung meiner Arbeiten erforderlich werden.
- Wesentliche Erweiterungen oder Einschränkungen meines Auftrages darf ich ohne Ihre vorherige Einwilligung nur vornehmen und bei der Abrechnung berücksichtigen, wenn es für das Wohl Ihres Pferdes erforderlich ist.
- Für Neukunden gilt als Zahlungsbedingung:
Meine Vergütung für die ersten drei Aufträge hat in bar zu erfolgen. Die Zahlung ist unverzüglich nach Erbringung meiner Leistungen fällig. - Im Übrigen gilt als Zahlungsbedingung:
Auch im Übrigen ist die Vergütung unverzüglich nach Erbringung meiner Leistungen in bar fällig. Anderweitige Zahlungsbedingungen können Sie nach dem dritten, abgeschlossenen und vollständig bezahlten Auftrag gern mit mir vereinbaren. - Ist eine Barzahlung gem. Ziff. 6 (5) und (6) geschuldet, und teilen Sie mir erst während oder nach Abschluss der Arbeiten mit, dass Sie die von mir erbrachten Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen können, behalte ich mir vor, den in meinem Vorbehaltseigentum stehenden Beschlag (siehe Ziff. 7.) umgehend wieder zu entfernen und an mich zu nehmen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zu vollständigen Bezahlung der meinem Auftrag zugrunde liegenden Forderung verbleiben im Zuge des jeweiligen Auftrags gelieferte Waren in meinem Eigentum.
8. Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht steht Ihnen nur unter der Maßgabe zu, dass Ihre Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
9. Meine Haftung als Hufbeschlagschmied
- Sollte es durch meine Arbeit einmal zu einem Schaden kommen, unterhalte ich einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz. Mein Haftpflichtversicherer wird sich dann um die Klärung der Frage kümmern, ob der Schaden reguliert werden muss oder nicht. Bitte haben Sie in einem solchen Falle Verständnis dafür, dass ich mich zu einer etwaigen Haftung weder dem Grunde, noch der Höhe nach äußern darf. Denn es ist nach den AGB meines Haftpflichtversicherers einzig und allein dessen Aufgabe, Erklärungen Ihnen gegenüber abzugeben, also die Haftung anzuerkennen oder abzulehnen. Ansonsten verliere ich meinen Versicherungsschutz – und dies ist weder in Ihrem, noch in meinem Sinne.
- Sofern es zu einer Vernagelung kommen sollte, habe ich die Möglichkeit einer so genannten Nacherfüllung. Denn in diesen Fällen kann ich als staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied in der Regel helfen und den Mangel beseitigen. Alternativ kann ich pflichtgemäß entscheiden, ob ein Tierarzt eingeschaltet werden muss oder nicht.
- Auch bei sonstigen, behebbaren Mängeln meiner Leistungen müssen Sie mir von Gesetzeswegen eine Nacherfüllungsmöglichkeit (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) geben. Sind Sie sich nicht sicher, ob eine Nacherfüllung durch mich in Betracht kommt, sind Sie dazu verpflichtet, zunächst mit mir Rücksprache zu halten.
- Fehlerhafte tierärztliche Empfehlungen führen nur dann zu einer Haftung meinerseits, wenn deren Fehlerhaftigkeit für mich als staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied im Sinne eines Fahrlässigkeitsvorwurfs vorhersehbar und der daraus entstandene Schaden vermeidbar gewesen ist.
- Im Übrigen hafte ich Ihnen gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
10. Ihre Haftung als Auftraggeber
In folgenden Fällen kann ich – natürlich nur unter Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzung eines Verschuldens Ihrerseits – Schadens- oder Aufwendungsersatz bzw. eine Entschädigung von Ihnen verlangen:
- Ziff. 2. (2)
(Der Auftrag kann mangels Ihrer Anwesenheit oder einer von Ihnen beauftragen und mit dem Pferd vertrauten und informierten Person nicht durchgeführt werden.) - Ziff. 3. (2)
(Der Auftrag muss infolge von mir nicht mitgeteilten Unarten des Pferdes und einer daraus resultie- renden, nicht unerheblichen Gefahr für die beteiligten Personen und/oder das Pferd abgebrochen werden.) - Ziff. 4 (4)
(Der Auftrag wird von Ihnen im Falle einer Verhinderung nicht oder nicht unverzüglich abgesagt.) - Ziff. 5 (2)
(Der Auftrag wird infolge eines nicht geeigneten oder nicht ausreichend sicheren Beschlagplatzes und einer daraus resultierenden Gefahr für Mensch und/oder Pferd von mir nicht durchgeführt oder abgebrochen.) - Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt von den Regelungen unter Ziff. 10. (1) unberührt.
- Im Übrigen gelten auch für Ihre Haftung als Auftraggeber die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
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